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Tarife

Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG)

 

Ärztlich verordnete Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG und werden – aufgrund einer Bedarfsklärung - nach dem System des Tiers payant direkt den Krankenver­sicherern wie folgt in Rechnung gestellt:

 

Pflegeleistung gemäss Krankenpflege - Leistungsver­ordnung (KLV)

Tarif nach Art. 7a Abs. 1 KLV Langzeitpflege*

 

* Die Mindesteinsatzdauer beträgt 10 Minuten, anschliessend werden die Leistungen auf 5 Minuten gerundet 

Arzt Überprüfung eines Formulars

Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination

Preis:

76.90 / Std.

Blutdruckkontrolle

Massnahmen der Untersuchung
und Behandlung 

Preis:

63.00 / Std.

Unter der Dusche

Massnahmen der Grundpflege

Preis:

52.60 / Std.

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