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Angehörigenpflege

Aufgrund dem Fachkräftemangel in der Pflege sowie der Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems wird die Pflege kranker Familienmitglieder immer mehr von direkten Angehörigen übernommen. Damit diese pflegenden Angehörigen für ihr Engagement finanziell entschädigt werden können, hat der Bund nun ein Unterstützungsmodell entwickelt. Dieses ermöglicht ihnen für die Pflege ihrer Angehörigen einen Spitexlohn inklusive der privaten Vorsorgeleistungen zu beziehen.

Wir von Goldene Hände helfen ihnen dabei.  Basierend auf einer Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause, rechnen wir Ihre Grundpflegeleistungen mit der zuständigen Versicherung ab und bezahlen ihnen einen Stundenlohn plus private Sozialversicherungsbeiträge.

Wofür werden sie entlohnt?

Finanzielle Unterstützung erhalten sie für jegliche Art der Grundpflege.

Die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV ist definiert durch die Hilfe und Unterstützung bei:

  • Essen & Trinken (z.B. Mahlzeiten eingeben)

  • An- & Auskleiden (z.B. Kompressionsstrümpfe anlegen, Kleider wechseln)

  • Körperpflege & Hygiene (z.B. Duschen, Zähneputzen)

  • Mobilisation & Lagerung (z.B. Betten, Bewegungsübungen, Dekubitusprophylaxe)

Treten sie mit uns in Kontakt

Gemeinsam ermitteln wir als erstes den Pflegebedarf. Ausgehend davon erstellen wir eine Pflegediagnose und definieren die Ziele mit der pflegebedürftigen Person. Danach helfen wir bei der Planung der Pflegeinterventionen, damit diese schrittweise und zielführend umgesetzt werden könne. Zusätzlich unterstützen wir sie betreffend der Einhaltung von Pflegequalität, Pflegestandards und Hygienemassnahmen über ein fortlaufendes Fort- und Weiterbildungsangebot.

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